Frauenwanderung 2021
Liebe Bergfreunde,
wir werden auch in diesem Jahr die Frauenwanderung als Tageswanderung durchführen. Wir haben letzte Woche bei tollem Wetter die Vorwanderung absolviert.
Das Ziel der diesjährigen Wanderung ist der Schauinsland, den wir vom Bahnhof in Münstertal angehen werden.
Der Schauinsland trägt seinen Namen voll zu Recht - vom Aussichtsturm auf dem Gipfel bieten sich bei schönem Wetter in alle Richtungen herrliche Ausblicke, über die umliegenden Schwarzwaldberge und Täler, übers Rheintal bis in die Vogesen und bis in die Schweizer Alpen.
Die gesamte Wanderroute weist ca. 700 Höhenmeter auf und ist abwechselnd auf sonnigen und schattigen Wegabschnitten begehbar. Natürlich werden wir unterwegs wie immer ein zünftiges Vesper einnehmen. Die Wanderzeit bis zum Gipfel wird ca. 5 Std. betragen (incl. Vesper).
Hier einige Eckdaten unserer offiziellen eintägigen Frauenwanderung:
Datum: Sonntag, den 18.07.2021
Ziel: Schwarzwald Schauinslandgipfel (1.284Hm über Meer)
Treffpunkt: Rathaus Auggen 8:15 Uhr
Anreise: Abfahrt 8:51 Bhf Müllheim (Gleis 5) - Umstieg mit Abfahrt 9:05 Uhr Bhf Bad-Krozingen - Ankunft 9:23Uhr Bhf Münstertal
Wanderung: Münstertal 450Hm über Meer (Talweg) nach Spielweg - Aufstieg Gießhübel - Schauinsland 1.284Hm über Meer
Heimreise: Schauinslandbahn Talfahrt nach Horben - Bus nach Günterstal - Tram nach Freiburg Hbf - Zug nach Bhf Müllheim
Abschluss: wie in der Vergangenheit (Lokal wird noch bekanntgegeben)
Die o. g. Verbindungen der An-/Heimreise sind gut getaktet und sind je nach Zeitpunk für eine einfache Fahrt in ca. 45 Min machbar. Mit dem REGIO24-Ticket (gültig für jeweils 5 Personen) können alle öffentlichen Verkehrsmittel verwendet werden. Für den Transfer von Auggen (Rathausplatz) zum Bhf Müllheim benötigen wir je nach Teilnehmerzahl ca. 4 Fahrzeuge (2 Fahrzeughalter sind akt. definiert).
Kosten/Person:
- Anteil am REGIO24-Ticket: ca. 5.-€ pro Person
- Talfahrt Schauinslandbahn: 9,-€ pro Person
Wir freuen uns, euch auf einer schönen Tour im Schwarzwald begleiten zu dürfen.
LG Volker und Thomas